Gesetzgebung | Neuregelungen im Oktober 2024 (Bundesregierung)
Die Pflegebegutachtung ist jetzt per Video möglich. Über diese und eine weitere Neuregelungen im Oktober informiert die Bundesregierung.
Zeitnähere Pflegebegutachtung durch Video-Telefonie
Pflegebegutachtungen per Video-Telefonie – das ist seit dem 26.9. möglich. Der Medizinische Dienst kann Pflegebedürftige so zeitnäher begutachten. Das ist wichtig, da es ohne die Begutachtung keine Leistungen der Pflegeversicherung gibt. In welchen Fällen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Grundlage hierfür ist das seit März geltende Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Weitere Informationen zur Pflegebegutachtung
Kosten für RS-Viren-Prophylaxe werden übernommen
Neugeborene und Säuglinge können zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) Medikamente mit entsprechenden Antikörpern bekommen. Die Kosten für diese Prophylaxe übernehmen seit dem 14.9. die gesetzlichen Krankenkassen. Das hilft, RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu verhindern.
Weitere Informationen zur RSV-Prophylaxeverordnung
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NAAAJ-76186