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Innergemeinschaftliche Lieferung
Auffrischung der Grundlagen
Innereuropäische Warenbewegungen zwischen Unternehmen stellen mittlerweile einen großen Teil des europäischen Warenverkehrs dar. Besonderheit in solchen Fällen ist aus umsatzsteuerlicher Sicht, dass diese nicht wie ein nationaler Umsatz zu beurteilen sind, sondern darüber hinaus weitere Regelungen Berücksichtigung finden müssen, um die korrekten umsatzsteuerlichen Folgen zu ziehen. So ist im Grundfall davon auszugehen, dass der Erwerber eine sog. Erwerbsbesteuerung durchzuführen hat, während der Lieferer i. d. R. eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen kann.
I. Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung
1. Allgemeines zur innergemeinschaftlichen Lieferung
Die innergemeinschaftliche Lieferung stellt eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG dar. Zweck dieser Regelung ist es, das Bestimmungslandprinzip europäisch umzusetzen und infolgedessen Lieferungen von der deutschen Steuer zu befreien, wenn diese unter bestimmten Voraussetzungen in einen anderen Mitgliedstaat gelangen Die Regelung des § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ist dazu als sog. echte Steuerbefreiung angelegt, da der Lieferer trotz der Steuerbefreiung weiterhin den Vorsteuerabzug geltend machen kann, § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 i. V. mit Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG. Folglich können deutsche Unternehmer ihre Waren ...