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Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Für Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, die nur im geringen Umfang unternehmerisch tätig sind, bietet die Kleinunternehmerregelung eine Vereinfachungsregelung, die diverse administrative Erleichterungen bietet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Funktionsweise der Kleinunternehmerregelung unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Wachstumschancengesetz sowie der geplanten Änderungen durch das JStG 2024.
Kleinunternehmerregelung
Um nur in geringem Umfang tätigen Unternehmern die damit einhergehenden bürokratischen Verpflichtungen nicht aufzuerlegen, sieht § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung vor.
Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielte Umsatz die Grenze von 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht die Grenze von 50.000 € übersteigen wird. Maßgebend für die Grenze von 50.000 € ist die zu Beginn des Jahres vorzunehmende Beurteilung der Verhältnisse für das laufende Jahr. Ist danach ein voraussichtlicher Umsatz von nicht mehr als 50.000 € zu erwarten, ist dieser Betrag auch dann maßgebend, wenn der tatsächliche Umsatz im Laufe des Jahres die ...