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Online-Beitrag vom

Reihengeschäft nach § 3 Abs. 6a UStG

Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Seit dem finden sich die Regelungen zum Reihengeschäft aufgrund des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in § 3 Abs. 6a UStG. Grenzüberschreitende Warenbewegungen sowohl im EU-Raum als auch vom und ins Drittlandsgebiet stellen für viele Unternehmer ein alltägliches Geschäft dar, was auch für deren steuerliche Berater zu einer hohen Praxisrelevanz der Thematik führt.

Was ist ein Reihengeschäft?

Gemäß § 3 Abs. 6a Satz 1 UStG liegt ein Reihengeschäft vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Liefergeschäfte (z. B. Kaufverträge) abschließen und der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt.

Das Reihengeschäft kann, unabhängig davon wie viele Unternehmer in die Lieferkette eingeschlossen sind, nur eine bewegte Lieferung haben (§ 3 Abs. 6a Satz 1 UStG). Nur für diese bewegte Lieferung ist im weiteren Prüfungsverlauf eine Steuerbefreiung (Ausfuhrlieferung gem. § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG oder innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG) möglich. Hintergrund dessen ist, dass beide Steuerbefreiungen eine Warenbewegung über die Grenze erfo...