Online-Nachricht - Dienstag, 08.10.2024

Gesetzgebung | Bundesrat nimmt zu geplanten Steuergesetzen Stellung

Der Bundesrat hat am u.a. zum JStG 2024 sowie zum Steuerfortentwicklungsgesetz Stellung genommen.

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)

In seiner Stellungnahme zum JStG 2024 regt der Bundesrat zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 369/24 v. 16.8.2024) an. U.a. wollen die Länder Alleinerziehende im Jahressteuergesetz 2024 stärker finanziell entlasten. Dazu solle die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Maßnahmen prüfen, insbesondere für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen, heißt es in der allgemeinen Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/13157).

Insgesamt führt die Länderkammer 86 Änderungsvorschläge auf. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, dass sie „bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt und weitere aktuell mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (BT-Drucks. 20/12778) vorgesehen“ habe, um Alleinerziehende mit kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten.

Einzelheiten hierzu können Sie der Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/13157 , Stand ) nachlesen.

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs

In Bezug auf das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG (BR-Drucks. 373/24 v. 16.8.2024) hat der Bundesrat ebenfalls Änderungsbedarf angemeldet. U.a. wollen sie die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter stärker als die Bundesregierung erhöhen und schlagen 1.000 statt 800 € vor. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies allerdings „aus haushälterischen Gründen nicht darstellbar“, wie es in deren Gegenäußerung heißt.

Prüfen will die Bundesregierung indes, ob eine Bagatellgrenze bei zu hoher Steuerfreistellung für das Kurzarbeitergeld eingeführt wird. Die Bundesländer verweisen darauf, dass Arbeitgeber bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld vor der schwierigen und fehleranfälligen Aufgabe stünden, die korrekte Lohnsteuerzahlung zu berechnen. Deshalb müssten sie im Nachhinein oftmals Anzeigen beim Finanzamt vornehmen. Sie sprechen sich deshalb für eine Grenze aus, bis zu der eine Anzeige entbehrlich sein soll. Einen konkreten Betrag nennt der Bundesrat nicht.

Steigen sollen aus Sicht des Bundesrats der Übungsleiterfreibetrag (von 3.000 auf 3.300 €) und die Ehrenamtspauschale (von 840 auf 900 €). Auch das will die Bundesregierung prüfen, weist jedoch unter anderem darauf hin, dass die Pauschalen bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 um 25 Prozent gestiegen seien.

Nicht generell ablehnend äußert sich die Bundesregierung auch zu einem Vorschlag, der eine Änderung im Steuerrecht für gemeinnüztige Vereine betrifft. Hier sieht der Gesetzentwurf bisher vor, das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung abzuschaffen. Die Länder lehnen das ab, wollen statt dessen die bisherige Betragsgrenze auf 80.000 € erhöhen. „Auch bei Jahreseinnahmen in dieser Höhe ist nicht mit einer übermäßigen Vermögensbildung durch die steuerbegünstigten Körperschaften zu rechnen“, heißt es in der Stellungnahme dazu.

Auch im Unternehmenssteuerrecht herrschen unterschiedliche Sichtweisen zwischen Bund und Ländern. Hier lehnt die Bundesregierung weitere Erhöhungen der Gewinn- und Umsatzgrenzen zu steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ab.

Einzelheiten können Sie der Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung entnehmen (BT-Drucks. 20/13159, Stand ).

Hinweis:

Welche Änderungsvorschläge umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Über den weiteren Gang der Gesetzgebungsverfahren informieren wir Sie in dem jeweiligen ReformRadar:

Keine Einwände hat der Bundesrat dagegen gegen den Entwurf eines "Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" erhoben (BR-Drucks. 375/24 (Beschluss)). Es ist daher davon auszugehen, dass dieses Vorhaben wie in seiner ursprünglich geplanten Fassung verabschiedet wird (Stand hier: 1. Lesung Bundestag, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 26.9.2024).

Quelle: Bundesrat online, Tagesordnungspunkte 32, 35 sowie 37 zur 1047. Sitzung des Bundesrates, hib – heute im bundestag Nr. 659 sowie 661 v. (il)

Anmerkung: Nachricht am u.a. um die jeweilige Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates ergänzt.

Fundstelle(n):
KAAAJ-76135