Hinreichende Bestimmtheit von Satzungsbestimmungen zur
Vermögensbindung
Leitsatz
Die in § 61 Abs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO gesetzlich vorgeschriebene Festschreibung der (künftigen) Vermögensverwendung
hat wie § 60 Abs. 1 AO die Funktion eines Buchnachweises. Die hinreichende Bestimmtheit von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung
erfordert deshalb nach Maßgabe der Mustersatzung klare Angaben dazu, an welche konkrete Empfangskörperschaft (sog. Destinatär)
das steuerbegünstigt angesammelte Vermögen später übergehen und/oder zur Verwirklichung welcher konkreten steuerbegünstigten
Zwecke der (unbenannt bleibende) Destinatär das übergegangene Vermögen im Anschluss ausschließlich und unmittelbar einsetzen
soll. Die Zwecke sind dabei jedenfalls, soweit ihnen kein jedermann bekanntes, begrifflich fest umrissenes gedankliches Konzept
zugrunde liegt so weit wie möglich zu konkretisieren, wofür die allgemeine Wiedergabe der Gesetzesbegriffe gemeinnützig und
mildtätig nicht genügt.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 2972 Nr. 51 ErbStB 2024 S. 348 Nr. 12 RAAAJ-76124
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 25.04.2024 - 10 K 70/21
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