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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 70/21

Gesetze: AO § 55 Abs. 1 Nr. 4

Hinreichende Bestimmtheit von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung

Leitsatz

Die in § 61 Abs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO gesetzlich vorgeschriebene Festschreibung der (künftigen) Vermögensverwendung hat wie § 60 Abs. 1 AO die Funktion eines Buchnachweises. Die hinreichende Bestimmtheit von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung erfordert deshalb nach Maßgabe der Mustersatzung klare Angaben dazu, an welche konkrete Empfangskörperschaft (sog. Destinatär) das steuerbegünstigt angesammelte Vermögen später übergehen und/oder zur Verwirklichung welcher konkreten steuerbegünstigten Zwecke der (unbenannt bleibende) Destinatär das übergegangene Vermögen im Anschluss ausschließlich und unmittelbar einsetzen soll. Die Zwecke sind dabei jedenfalls, soweit ihnen kein jedermann bekanntes, begrifflich fest umrissenes gedankliches Konzept zugrunde liegt so weit wie möglich zu konkretisieren, wofür die allgemeine Wiedergabe der Gesetzesbegriffe gemeinnützig und mildtätig nicht genügt.

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2972 Nr. 51
ErbStB 2024 S. 348 Nr. 12
RAAAJ-76124

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 25.04.2024 - 10 K 70/21

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