Gesetzgebung | Steuerfortentwicklungsgesetz in 1. Lesung im Bundestag
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf "zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs" (BT-Drucks. 20/12778) in 1. Lesung beraten.
Mit dem Vorhaben bringt die Bundesregierung erste Maßnahmen ihres Wachstumspakets auf den parlamentarischen Weg. Neben der Erhöhung von Freibeträgen in der Einkommensteuer und des Kindergeldes sowie der Anpassung des Steuertarifs zum Inflationsausgleich sind u.a. auch die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und Erweiterungen bei der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Steuerklassen III und V, die Verheiratete wählen können, künftig entfallen und in die Steuerklasse IV mit Faktor überführt werden. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in die Steuerklassen III oder V eingestuft sind, soll automatisiert ein Faktor anhand der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen gebildet werden. Der automatisierte Faktor soll anstelle der Steuerklassen III oder V den Arbeitgebern für den Lohnsteuerabzug um Abruf bereitgestellt werden.
Ferner vorgesehen sind u.a. Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit sowie eine Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen.
Das Gesetz muss noch das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen; insbesondere ist die Zustimmung des Bundesrates nötig. Über den weiteren Gang informieren wir Sie in unsrem ReformRadar. Dort finden Sie auch weitere Literatur zum Thema.
Quelle: Bundestag online sowie BT-Drucks. 20/12778 (il)
Fundstelle(n):
HAAAJ-75994