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STFAN Nr. 11 vom Seite 22

Kündigung und Kündigungsschutz

Dr. Antje Lüersmann, LL.M.

Zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist eine schriftliche Kündigungserklärung – als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung – erforderlich. Ein weiteres Mitwirken oder eine Zustimmung des Empfängers sind nicht notwendig.

Kündigungsarten

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist die fristgerechte Auflösung eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Das Arbeitsverhältnis endet somit nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die Frist richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben oder ist individuell im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.

Merke

Eine ordentliche Kündigung ist eine fristgerechte Kündigung.

Eine ordentliche Kündigung erfolgt als Eigenkündigung (sog. arbeitnehmerseitige Kündigung), d. h. der Arbeitnehmer reicht die Kündigung ein, oder als Fremdkündigung (sog. arbeitgeberseitige Kündigung), d. h. der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen kündigt einem Mitarbeiter. Arbeitnehmer können ohne Angabe eines Grundes kündigen; Arbeitgeber hingegen können eine ordentliche Kündigung nur aus drei Gründen aussprechen:

  • betriebsbedingt: durch Umstrukturierungen, Stellenabbau, Auslagerung oder Einstellung der P...