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Neues zum objektiven und subjektiven Fehlerbegriff im Bilanzsteuerrecht
In den letzten Jahren waren Diskussionen um den objektiven und subjektiven Fehlerbegriff im Steuerbilanzrecht selten. Kürzlich ist eine bemerkenswerte Entscheidung des zur Passivierung einer Pensionsrückstellung gem. § 6a EStG auf Basis einer sich nachträglich als unwirksam herausstellenden Betriebsvereinbarung ergangen, die den für Rechtsfragen geltenden objektiven Fehlerbegriff weiterentwickelt und gegenüber subjektiven Fehleinschätzungen ausdifferenziert (, NWB BAAAJ-75153). Die Entscheidung befindet sich beim BFH unter dem Az. XI R 10/24 im Revisionsverfahren und wird im Beitrag dargestellt und analysiert.
Einordnung
Seit dem Beschluss des Großen Senats beim ist klar, dass eine fehlerfreie Steuerbilanz die objektiv richtige Rechtslage zum jeweiligen Bilanzstichtag abbilden muss. Für der Steuerbilanzierung und -bewertung zugrunde liegende „Rechtsfragen“ gilt der objektive Fehlerbegriff. Die am Bilanzstichtag geltenden Normen müssen vom bilanzerstellenden Stpfl. objektiv richtig ausgelegt werden. Trotz vertretbarer Beurteilung der Rechtsfrage aus der Sicht eines ordent...