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Haftung | Durch Rechtsanwalt ausgelöste Notarkosten
Ein von einem Grundstückseigentümer mit der Prüfung des von einem Notar im Auftrag des Kaufinteressenten erstellten und übersandten Grundstückskaufvertrags beauftragter Rechtsanwalt haftet für die von ihm eigenmächtig dadurch veranlassten Notarkosten, dass er ohne nähere Abstimmung mit dem Mandanten Entwurfsänderungen unmittelbar an den Notar übermittelt hat.
Ohne Abstimmung mit dem Mandanten hinsichtlich der Kosten hatte der Anwalt den für den Entwurf zuständigen Notar um Ergänzungen und Änderungen gebeten, die nach dem Scheitern des Grundstücksgeschäfts zu entsprechenden Notarkosten i. H. von 22.000 € geführt haben, die im Rahmen der Anwaltshaftung zu ersetzen sind. Ohne Absprache mit dem Mandanten darf ein Anwalt grds. keine Kosten durch die I...