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GmbH | Festsetzung von Verdienstausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Ein Verdienstausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH wird für die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung nicht festgesetzt, wenn er Partei des Rechtsstreits ist und sich nur darauf beruft, der Gesellschaft sei ein Verdienstausfall entstanden.
Der beklagte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH begehrt die Festsetzung eines Verdienstausfalls i. H. von (10 Std. x 25,- € =) 250 € für das persönliche Erscheinen in einer mündlichen Verhandlung. Allerdings verneint das Gericht, dass ein Verdienstausfall entstanden ist. Zwar stellt es sich, wenn eine GmbH selbst Partei eines Rechtsstreits ist und die Arbeitskraft eines Geschäftsführers wegen Teilnahme an Gerichtsterminen für seine eigentliche unternehmerische Aufgabe zeitweise ausf...