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Berichterstattung | Die CSRD verpflichtet 49.000 Unternehmen
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet große Kapitalgesellschaften in der EU sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu, ihre Geschäftsberichte schon bald mit einem umfangreichen Nachhaltigkeits-Reporting zu versehen. Schätzungen zufolge sind rund 49.000 Unternehmen innerhalb der EU von der Berichtspflicht betroffen.
Die ersten Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeits-Berichterstattung bereits in ihrem Bericht für das Geschäftsjahr 2024 entsprechend erstellen, denn die Umsetzung erfolgt in drei Phasen und hängt von der Unternehmensgröße ab. Börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden erst für ihren Geschäftsbericht 2026 zur Berücksichtigung verpflichtet, der im Jahr 2027 vorzulegen ist.
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