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Schenkungsteuer | Übertragung des Betriebsgrundstücks zeitlich vor der Betriebsübergabe führt zur Versagung der Steuerbegünstigung für inländisches Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG und § 13b ErbStG (FG)
Voraussetzung für die Erlangung der Verschonungen von Betriebsvermögen nach §§ 13a ff. ErbStG ist, dass der Übertragende im Zeitpunkt der Übertragung Inhaber/Mitunternehmer des Unternehmensvermögens ist und der empfangende Unternehmer (nahtlos) Inhaber/Mitunternehmer des Unternehmensvermögens wird. Für die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (z. B. Unternehmereigenschaft) ist grundsätzlich die Situation am Besteuerungsstichtag maßgebend; mithin ist der Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG 2016 nur dann erfüllt, wenn der Erwerber Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Die Schenkung eines Gaststättengrundstücks ist schenkungsteuerlich sofort ausgeführt, wenn die Beteiligten im notariellen Vertrag die Auflassung erklärt haben, der Schenker die Eintragung der Rechtsänd...