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BFH 17.07.2024 VIII R 37/23, Kommentierte Nachricht BBK 19/2024 S. 878

Einkommensteuer | Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Verkauf der Beteiligung im Antragsjahr

Ein GmbH-Gesellschafter, der zu Beginn des Veranlagungszeitraums mit mindestens 25 % an der GmbH beteiligt ist und die Beteiligung noch im selben Jahr verkauft, kann einen Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gemäß § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG stellen. Das Teileinkünfteverfahren gilt dann auch für die vier Folgejahre, obwohl der Gesellschafter nicht mehr an der GmbH beteiligt ist und auch keine Dividenden mehr erzielt.

[i]Voraussetzungen des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG werden in den Folgejahren unterstelltNach dem BFH genügt es, dass die Antragsvoraussetzungen im Antragsjahr vorlagen. Für die vier Folgejahre ist dann nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG zu unterstellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ist der Wegfall der Voraussetzungen in einem der Folgejahre unschädlich.

[i]Kläger veräußerte Beteiligung im AntragsjahrDer Kläger war an der GmbH mit 1/3 beteiligt. Er hatte den Erwerb der Beteiligung fremdfinanziert und zahlte Zinsen. Im Jahr 2010 verkauft...

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Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Verkauf der Beteiligung im Antragsjahr

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