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NaRp Nr. 10 vom Seite 21

Das interne Kontrollsystem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Empfehlungen und Hinweise aus der Praxis

Malte Jakubowski und Dr. Julia Zicke

Die neuen, komplexen CSRD-Anforderungen erfordern die Implementierung eines effektiven internen Kontrollsystems (IKS) zur Datenerfassung, -verarbeitung und -berichterstattung. Da im Bereich des IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bisher oft keine ausgereiften Strukturen existieren, stellt die Implementierung Unternehmen vor Herausforderungen. Dieser Beitrag befasst sich aus Sicht der Unternehmenspraxis mit der Umsetzung der Anforderungen an ein IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie den sich hierbei ergebenden unterschiedlichen Grundsatzfragen. Beleuchtet werden bspw. die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung eines IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine mögliche Priorisierung von ESG-Informationen. Daraus werden Empfehlungen für die Unternehmenspraxis abgeleitet.

Kernaussagen
  • Neue regulatorische Anforderungen der CSRD erfordern die Etablierung eines wirksamen IKS zur Erhebung, Verarbeitung und Berichterstattung von ESG-Daten.

  • Die Erfüllung der CSRD-Anforderungen führt zu einem erhöhten Aufwand und macht organisatorische Anpassungen notwendig, um den signifikant gestiegenen Umfang und den höheren Formalisierungsgrad des IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung abzubilden.

  • Das IKS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann eigenständig oder in das bestehende finanzielle IKS integriert sein. Die Integration in das finanzielle IKS ist vorteilhaft, da die Finanzabteilung über die notwendige Expertise und die Prozesse für effektive Kontrollen verfügt.

  • Die Priorisierung der ESG-Berichtsinformationen sollte auf Materialität, Relevanz und Quantifizierbarkeit basieren.

  • Die Umsetzung des IKS sollte schrittweise und risikoorientiert erfolgen, um Ressourcen effizient zu nutzen und Datenqualität zu sichern.

  • Der Aufsichtsrat/die Unternehmensleitung hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu prüfen.

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