Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 2EStG § 11 Abs. 1 Satz 1EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1EStG § 38 Abs. 2 Satz 2
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß ein Zufluß von Arbeitslohn nicht bereits durch die Einräumung eines Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien, sondern grundsätzlich erst durch die Ausübung der Option begründet wird
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß ein Zufluß von Arbeitslohn nicht bereits durch die Einräumung eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber, sondern grundsätzlich erst durch dessen Erfüllung begründet wird.
2. Das gilt auch für den Fall, daß der Anspruch - wie ein solcher auf die spätere Verschaffung einer Aktie zu einem bestimmten Preis - lediglich die Chance eines zukünftigen Vorteils beinhaltet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 684 LAAAA-96627
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