Freiwillige Zahlung; Nachzahlungszinsen; Selbstanzeige
Rechtsfrage
Wie sind die Tatbestandsmerkmale des § 233a Abs. 8 Satz 1 AO auszulegen und wie ermittelt sich die Höhe des Zinserlasses im Sinne des § 233a Abs. 8 Satz 1 AO, wenn sich der Wille über die Verwendung einer freiwilligen Zahlung im Rahmen einer Selbstanzeige im späteren Verlauf des Verfahrens geändert hat?
Gesetze: AO § 233a Abs 8 S 1, AO § 225 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.09.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
RAAAJ-75635