Schuldzinsenabzug bei Baudarlehen für die Herstellung von Eigentumswohnungen, die teils vermietet, teils selbstgenutzt werden
Leitsatz
Finanziert der Steuerpflichtige die Errichtung von Eigentumswohnungen, von denen eine oder mehrere dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die andere(n) der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dienen, mit Eigenmitteln und einem Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen (tatsächlich) zur Herstellung der der Einkünfteerzielung dienenden Eigentumswohnung(en) verwendet (Anschluß an ).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 678 XAAAA-96623
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