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Anwendungsfragen zum finalen Erlass zum Steueroasen-Abwehrgesetz
BMF, Schreiben v. 14.6.2024 - IV B 5 - S 1308/22/10008
[i]BMF, Schreiben v. 14.6.2024 - IV B 5 - S 1308/22/10008 :004, NWB IAAAJ-68857 Am hat das BMF den finalen Anwendungserlass zum Steueroasen-Abwehrgesetz veröffentlicht (nachfolgend AEStAbwG oder nur Erlass). Im Großen und Ganzen finden sich in dem Erlass sachgerechte Aussagen zur Auslegung und Anwendung des Gesetzes. Nachfolgend sollen einige praxisrelevante Punkte herausgegriffen und bewertet werden.
Die Aussagen zur Reichweite eines Geschäftsvorgangs i. S. des § 7 StAbwG („in oder mit Bezug zu“) sind sachgerecht und legen den Begriff angesichts des Sanktionscharakters des Steueroasen-Abwehrgesetz zutreffend aus.
Personengesellschaften werden für Zwecke des Steueroasen-Abwehrgesetz als „intransparent“ behandelt. Sind diese in einem kooperativen Steuerhoheitsgebiet angesiedelt, verbietet sich ein „Durchgriff“ auf deren Gesellschafter.
Die Mitwirkungspflichten nach § 12 StAbwG werden nach Verwaltungsauffassung nur dann ausgelöst, wenn eine der materiellen Abwehrmaßnahmen der §§ 8–11 StAbwG auf den Geschäftsvorgang nach § 7 StAbwG anzuwenden ist.