Online-Nachricht - Donnerstag, 19.09.2024

Verfahrensrecht | Auswirkungen der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf das UStKV

Das BZSt weist darauf hin, dass es im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen kann, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften (BZSt).

Das BZSt führt dazu aus:

Voraussichtlich ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die W-IdNr. vergeben. Dies erfolgt in mehreren Stufen automatisiert.

Die W-IdNr. wird in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Es handelt sich aber um zwei eigenständige Identifikationsnummern.

Für den Vergabeprozess der W-IdNr. werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt.

Aus technischen Gründen können Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr.

Es kann daher im Monat November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften.

Das BZSt empfiehlt daher, soweit möglich, Ihre Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular kann es zu Verzögerungen kommen.

Keine Auswirkungen ergeben sich jedoch bei Anträgen auf Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse für Einzelunternehmen oder Hinterlegung von Vollmachten für das UStKV. Grundsätzlich wird es keine Auswirkungen auf das Bestätigungsverfahren von USt-IdNrn. geben. Gegebenfalls werden die Unternehmensdaten wie oben beschrieben für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert.

Zusammenfassende Meldungen können weiterhin wie gewohnt abgeben werden.

Hinweis:

Das BZSt weist ferner darauf hin, dass aktuell die Reaktionszeiten im Online-Bestätigungsverfahren ausländischer USt-IdNrn länger als üblich sind. Dies betrifft auch die XML-RPC-Schnittstelle. An einer Lösung des Problems werde gearbeitet. Schriftliche oder telefonische Abfragen greifen auf die gleiche Datenbank zurück, sodass sich auch diesbezüglich die Bearbeitungszeiten verlängern.

Quelle: USTKV Newsletter 01/2024 v. und BZSt, Aktuelle Meldungen v. (Sti)

Fundstelle(n):
NAAAJ-75538