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Umsatzsteuerliche Behandlung von Bildungsleistungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2688Als dem Gemeinwohl dienende Leistungen sollten entgeltliche Bildungsangebote prinzipiell von der Umsatzsteuer befreit sein. In der Realität müssen sich Bildungsdienstleister und ihre steuerlichen Berater durch komplizierte Regelungen und zahlreiche Urteile kämpfen. Neue Vorschriften zu online erbrachten Bildungsleistungen sowie eine im Zuge des JStG 2024 zu erwartende Neufassung der Befreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG zur Anpassung an EU-Recht werfen neue Fragen auf und werden kaum zu einer Vereinfachung führen.
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Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG
[i]Grambeck, NWB 17/2024 S. 1176Bildungsleistungen sind im Rahmen des § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die umfangreiche Rechtsprechung, die sich mit der Reichweite der Befreiung und der Anerkennung von Bildungseinrichtungen beschäftigt, zeugt von der Komplexität des Themas. Zum plant der Gesetzgeber eine Neufassung der Vorschrift, um einem bereits in die Wege geleiteten Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken und um nach zwei erfolglosen Versuchen in 2013 und 2019 endlich eine Anpassung an höherrangiges EU-Recht herbeizuführen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. [i]Umsetzung der Vorgaben des Art. 132 MwStSystRL und Anpassung an EuGH-RechtsprechungWenn es abe...