Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Optionen zur Betriebsaufgabe ohne Einmalzahlung
In der STFAN-Ausgabe 07/2024 wurden bereits die steuerlichen Konsequenzen aus der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs vorgestellt – beschränkt auf die Veräußerung gegen eine fixe Einmalzahlung. Der folgende Beitrag stellt nunmehr weitere Möglichkeiten der Betriebsveräußerung oder dessen unentgeltliche Übertragung und deren steuerliche Folgen dar.
Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge
Oftmals werden statt der Vereinbarung einer Einmalzahlung Veräußerungspreise in Form lebenslanger wiederkehrender Bezüge vereinbart. In diesen Fällen besteht für den Veräußerer ein Wahlrecht, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der Betriebsveräußerung oder die Rentenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern.
Wählt der Veräußerer die Sofortversteuerung, besteht die Möglichkeit, die steuerlichen Vergünstigungen der §§ 16 Abs. 4 und 34 EStG geltend zu machen. Anderenfalls erfolgt die Versteuerung über einen längeren Zeitraum mit dem individuellen Steuersatz.
Diese nachgelagerte Besteuerung muss aktiv gewählt werden (, BStBl 2013 II S. 883 KIEHL KAAAE-44670). Das Wahlrecht kann bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides ausgeübt werden.
Wählt der Veräu...