Der Gewinn aus der Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unterliegt auch dann der Besteuerung nach § 17 EStG, wenn der Gesellschafter zuvor eine wesentliche Beteiligung innerhalb des Fünfjahreszeitraums insgesamt veräußert hat und vorübergehend überhaupt nicht beteiligt war
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist auch dann nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen, wenn der Gesellschafter die Beteiligung erst neu erworben hat, nachdem er zuvor innerhalb des Fünfjahreszeitraums eine wesentliche Beteiligung insgesamt veräußert hat und mithin vorübergehend überhaupt nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligt war.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 650 NAAAA-96609