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Umsatzsteuer kompakt
Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft (BFH)
Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das , Luxury Trust Automobil, EU:C:2022:966).
Hintergrund: Streitig ist, ob fehlerhaft behandelte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte mit Rückwirkung umsatzsteuerrechtlich korrigiert werden können.
Sachverhalt:
In den Streitjahren 2008 bis 2013 betrieb der Kläger einen Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen. Er besaß für die Republik Polen das alleinige Vertriebsrecht für Maschinen der Hersteller "A" (Bundesrepublik Deutschland), "B" (Königreich Belgien) und "C" (Neuseeland/Tschechische Republik). Die Maschinen wurden vom Kläger bei den Herstellern bestellt und von dort direkt an die Kunden in verschiedenen Mitgliedstaaten, insbesondere Polen, geliefert. Die Versendung erfolgte entweder durch den Kläger oder den Hersteller, jeweils unter Verwendung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (USt IdNr.) ihres Ansässigkeitsstaates, wobei de...