Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Anerkennung einer Verabschiedungsfeier als Betriebsveranstaltung
Bisher galten Verabschiedungen nicht als Betriebsveranstaltung. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen revidiert diese Sichtweise, soweit bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
I. Verabschiedung als betriebliche Veranstaltung
Viele Ihrer Mandanten nehmen verantwortliche Positionen in Unternehmen wahr. Beenden sie ihre berufliche Laufbahn, wechseln sie den Arbeitgeber oder machen sie sich selbständig, wird häufig eine Abschiedsfeier vom Unternehmen ausgerichtet. Nicht ganz uneigennützig, geht es doch auch darum, den Geschäftspartnern den neuen Verantwortlichen vorzustellen.
Allerdings gilt es, verschiedene Formen der Verabschiedung voneinander abzugrenzen. Lädt Ihr Mandant privat zur Abschiedsfeier ein, ist dies steuerlich irrelevant, auch wenn die Mehrzahl der Gäste Mitarbeiter des Unternehmens sind.
II. Steuerliche Anerkennung als Betriebsveranstaltung
Würde eine Verabschiedung als Betriebsveranstaltung gelten, hätte dies steuerlich erhebliche Vorteile. Allerdings hat der Fiskus diese Sichtweise bisher abgelehnt. Ein neues Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts () erkennt eine Verabs...