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NWB BB 10/2024 S. 289

Dienstwagen: Fahrten ins Ausland oder in den Urlaub vorab klären

Wer einen Dienstwagen privat nutzen darf, sollte klären, ob er damit auch in den Auslandsurlaub fahren darf. Dazu sollte zunächst geprüft werden, was im Arbeitsvertrag oder der Dienstwagenordnung steht. Ggf. muss mit dem Arbeitgeber (schriftlich) „nachverhandelt“ werden. Zudem ist zu klären, wer berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Bspw. kann es altersbedingte Ausschlüsse geben, oder Fahrer müssen den Führerschein eine bestimmte Zeit besitzen. Nicht zuletzt muss geprüft werden, ob das Fahrzeug einen Versicherungsschutz für Auslands- oder Urlaubsreisen besitzt.

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