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Verwaltungsrecht; | Stasi-Unterlagen-Gesetz
Das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG) v. 20. 12. 1991 ist im BGBl I S. 2272 verkündet worden und am 29. 12. 1991 in Kraft getreten. Die bisherigen Regelungen des Einigungsvertrages (Anlage I Kapitel II Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b) werden aufgehoben. Danach hat jeder einzelne das Recht, vom Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob in erschlossenen Unterlagen Informationen zu seiner Person enthalten sind. Ist das der Fall, hat er das Recht auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen nach Maßgabe dieses Gesetzes. Auskunftsverlangen sind schriftlich zu stellen; der Antragsteller hat durch eine Bestätigung der zuständigen Landesbehörde seine Identität nachzuw...