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SV-Status | Steuerberaterin nach Beendigung der Angestelltentätigkeit
Eine Steuerberaterin, die nach Beendigung einer 18-jährigen Tätigkeit als Angestellte Mandate derselben Steuerberatungsgesellschaft in deren Namen und überwiegend in deren Kanzleiräumen unter Nutzung der dortigen Ausstattung bearbeitet, teilweise an Dienstbesprechungen teilnimmt und Berichts-, Aktenbearbeitungs- und Aufbewahrungspflichten sowie einer Qualitätskontrolle unterliegt, ist – auch bei überwiegender Vergütung durch eine Umsatzbeteiligung an den von ihr bearbeiteten Mandaten – abhängig beschäftigt.
Im Hinblick auf die berufsspezifischen Besonderheiten bei Steuerberatern kommt nach Ansicht des Gerichts vor allem der Frage nach der Eingliederung in einen fremden Kanzleibetrieb und dem Unternehmerrisiko maßgebliche Bedeutung zu. Letzteres sei aber selbst bei eigener Bezahlu...