Gesetze: GrEStG 1983 i. d. F. des JStG 1997 § 23 Abs. 4GrEStG 1983 i. d. F. des JStG 1997 § 11 Abs. 1
Verwirklichung eines Grunderwerbsteuervorgangs durch Abschluß eines Grundstückskaufvertrags mit einem Nachlaßpfleger erst bei vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung und Mitteilung hiervon an den anderen Vertragsteil
Leitsatz
Durch den Abschluß eines Kaufvertrages mit einem Nachlaßpfleger über ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück wird i. S. von § 23 Abs. 1 GrEStG 1983 ein Erwerbsvorgang nicht verwirklicht, bis die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt ist und der Nachlaßpfleger dem anderen Vertragsteil hiervon Mitteilung gemacht hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 606 QAAAA-96592
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