LStH H 9a
(Zu
§ 9a
EStG)
Zu § 9a EStG
H 9a
Allgemeines
>R 9a EStR, H 9a EStH
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch dann nicht zu kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (> BStBl II S. 937).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-75294