StuB Nr. 18 vom Seite 1

Abgrenzung von Forschung und Entwicklung …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... nach IFRS und HGB

Zentral für den Ansatz und die Bewertung selbst geschaffenen immateriellen Vermögens ist – sowohl in der internationalen Rechnungslegung als auch nach HGB – die Abgrenzung der Forschungs- von der Entwicklungsphase. In der internationalen Rechnungslegung ist der Ansatz von selbst geschaffenem immateriellem Anlagevermögen mit einigen Herausforderungen verbunden. So muss der künftige Nutzenzufluss an das Unternehmen wahrscheinlich und die Herstellungskosten müssen verlässlich ermittelbar sein.

Handelsrechtlich ist die Problematik ähnlich gelagert: Für ein entstehendes immaterielles Anlagegut, welches vom berichterstattenden Unternehmen selbst hergestellt wird, kann das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB u. a. nur dann ausgeübt werden, wenn das Gut bereits der Entwicklungsphase zuzuordnen und selbständig verwertbar ist. Auch hier ist für die Aktivierbarkeit eines in der Entstehung befindlichen selbst zu erstellenden immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens die Abgrenzung der Entwicklungs- von der Forschungsphase maßgeblich. Dr. Benjamin Roos widmet sich in seinem den Ansatzkonzeptionen für selbstgeschaffenes immaterielles Vermögen nach IFRS und HGB.

Update: Zehn Jahre GoBD

Mit Schreiben vom hatte das BMF die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. In fast zehn Jahren der GoBD-Anwendung hatten sich Berufs- und Wirtschaftsverbände immer wieder an das BMF gewendet und dringend zahlreiche Änderungen eingefordert, welche nur partiell in die Neufassung der GoBD vom Eingang fanden. Mit den jüngsten Änderungen der GoBD durch (GoBD 2024) wurden lediglich einige zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen berücksichtigt, die sich insbesondere auf den Umfang und die Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung erstrecken, wie der Beitrag von Dr. Jörg Immanuel Herrfurth zeigt.

Handbuch Bilanzsteuerrecht: Online-Aktualisierung

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Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 18/2024 Seite 1
QAAAJ-75242