Online-Nachricht - Montag, 16.09.2024

Grundsteuer | Transparenzregister für die Grundsteuer in Schleswig-Holstein (FinMin)

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat das Transparenzregister mit den aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen für die Kommunen zur Grundsteuerreform veröffentlicht. Im Transparenzregister sind die Hebesätze ausgewiesen, die die einzelne Kommune festsetzen müsste, damit ihr Grundsteueraufkommen voraussichtlich für das Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 reformbedingt nicht steigt oder sinkt (FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. ).

Hierzu führt das Finanzministerium aus:

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf inländischen Grundbesitz erhoben wird. In 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die der Grundsteuer zugrundeliegenden veralteten Einheitswerte als verfassungswidrig bewertet. Der bisherigen Grundsteuererhebung liegen Jahrzehnte alte Werte zugrunde, die der tatsächlichen Wertentwicklung des Grundbesitzes nicht entsprechen. Durch die Grundsteuerreform soll eine rechtmäßige Verteilung der Steuerlast und keine Erhöhung der Einnahmen erreicht werden. Für diese bezogen auf das Gesamtsteueraufkommen „aufkommensneutrale“ Reform haben sich sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung Schleswig-Holsteins bereits im Jahr 2019 ausgesprochen. Auch die kommunalen Landesverbände haben zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Reform nicht zu Mehreinnahmen in den einzelnen Kommunen führt.

Für die Berechnung der zukünftig zu zahlenden Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte neue Grundsteuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert. Ergebnis ist die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Die neuen Grundsteuerbescheide werden erstmals für 2025 verschickt. Insgesamt wurden somit für die über 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein über 2.000 Hebesätze für das Register berechnet.

Hinweis:

Wichtig zu wissen ist, dass die Angaben im Transparenzregister für die Kommunen nicht verbindlich sind, sondern dass die Kommunen ihre Hebesätze autonom festsetzen. Unter schleswig-holstein.de - Grundsteuerreform finden Sie alle Hebesatzempfehlungen des Finanzministeriums für die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Transparenzregister und zur Grundsteuerreform.

Quelle: FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. (Sti)

Fundstelle(n):
PAAAJ-75212