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Kurzfassung zum Beitrag von Tippelhofer, StuB 18/2024 S. 707

Bodenrichtwerte in der aktuellen Finanzrechtsprechung zur Grundsteuerreform

Prof. Dr. Martina Tippelhofer

Die im Rahmen der Grundsteuerreform notwendig gewordenen gesetzlichen Neuregelungen des BewG stehen seit ihrem Inkrafttreten in der Kritik. Im Fokus liegt dabei insbesondere die Bedeutung von Bodenrichtwerten als maßgebende Bemessungsgrundlage zur Grundsteuerwertfeststellung im sog. „Bundesmodell.“ Mit dieser Fragestellung haben sich aktuell der BFH mit Beschlüssen vom sowie vorgehend das FG Rheinland-Pfalz mit Beschlüssen vom auseinandergesetzt. Darüber hinaus hat sich das FG Baden-Württemberg in zwei Urteilen vom mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des dort angewandten „Modifizierten Bodenwertmodells“ für Zwecke der Grundsteuerermittlung befasst. Baden-Württemberg hat sich zwar für ein vom Bundesmodell abweichendes Verfahren zur Ermittlung des Grundsteuerwerts entschieden. Dieses Bewertungsverfahren setzt jedoch noch stärker auf den Bodenrichtwert als maßgebende Bemessungsgrundlage des Grundsteuerwerts. Der Beitrag geht auf die oben genannte Rechtsprechung anhand von Fragestellungen zur rechtlichen Beurteilung des Ansatzes der Bodenrichtwerte im Grundsteuerfeststellungsverfahren, insbesondere bei Anwendung des Bundesmodells, ein.

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