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Einkommensteuer | Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung
(1) Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG in der nach dem geltenden Fassung. (2) § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente Xetra-Gold-Schuldverschreibungen Anwendung, wenn diese die Voraussetzungen des Wertpapierbegriffs gem. § 2 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen (Bezug: § 2 Abs. 1 WpHG, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG).
(1) Der BFH hat bereits entschieden, dass das Recht des Gläubigers der Anleihe, eine Goldlieferung statt der Rückzahlung der Kapitalanlage oder des Rücknahmepreises eines Investmentanteils v...BStBl 2021 II S. 913