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Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG
(1) § 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) EStG sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird. (2) Die gesellschafterbezogene Betrachtung der Gewinnhinzurechnung gilt auch dann, wenn der Kommanditanteil unterjährig übertragen wird (Bezug: § 6 Abs. 3, § 15a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 5 EStG; § 171 Abs. 10 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; § 171 Abs. 1, § 174 HGB).
(1) § 15a Abs. 3 EStG regelt eine Gewinnhinzurechnung für den Kommanditisten bei einer Einlageminderung (§ 15a Abs. 3 Satz 1 EStG) oder einer Haftungsminderung (§ 15a Abs. 3 Satz 3 EStG). Soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten durc...