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Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge
Die Bundesregierung hat am beschlossen, das Steuerfortentwicklungsgesetz u. a. um eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge zu ergänzen (zum Steuerfortentwicklungsgesetz vgl. Bolik/Nonnenmacher, StuB 2024 S. 619, NWB BAAAJ-73076).
Hintergrund: Mit der sog. Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen. Die geplanten Maßnahmen:
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll e...