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BFH 11.07.2024 IV R 18/22, Kommentierte Nachricht BBK 19/2024 S. 876

Einkommensteuer | Gewerbliche Aufwärtsabfärbung auch bei nur verrechenbaren Verlusten

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die Vermietungseinkünfte erzielt, kommt es zu einer sogenannten Aufwärtsabfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, wenn ihr gewerbliche Beteiligungseinkünfte zugerechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um lediglich verrechenbare Verlustanteile i. S. von § 15a EStG handelt.

Die Aufwärtsabfärbung führt dazu, dass die vermögensverwaltende Personengesellschaft nunmehr insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt.

[i]Vermietungs-GbR war an gewerblicher GmbH & Co. KG beteiligt Die Klägerin war eine GbR, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Sie war noch an einer gewerblichen GmbH & Co. KG beteiligt. Im Jahr 2017 wurde der Klägerin ein nach § 15a EStG verrechenbarer Verlust i. H. von 5.481 € im Feststellungsbescheid der GmbH & Co. KG zugerechnet. Das Finanzamt stellte aufgrund der gewerblichen Beteiligungseinkünfte die Einkünfte ...

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Gewerbliche Aufwärtsabfärbung auch bei nur verrechenbaren Verlusten

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