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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 1538/17 U

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; OWiG § 30; OWiG § 130; GWB § 81 Abs. 4 Satz 2

Vorsteuerabzug für Anwaltsdienstleistungen in einem Kartellverfahren

Leitsatz

  1. Für Anwaltsdienstleistungen zur Abwehr der drohenden Verhängung eines Bußgelds im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren besteht auch dann ein Anspruch des betroffenen Unternehmens auf Vorsteuerabzug, wenn diese Leistungen im Rahmen einer sog. Blockstrategie zugleich der strafrechtlichen Verteidigung der gesondert anwaltlich vertretenen Geschäftsführer des Unternehmens in zugutekommen.

  2. Der Vorsteuerabzug ist nur zu versagen, wenn die Anwaltsdienstleistungen völlig außerhalb des Kontexts der steuerpflichtigen Tätigkeiten des Unternehmens stehen (vgl. < Becker >, C-104/12, UR 2013, 220).

Fundstelle(n):
TAAAJ-75173

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 27.11.2019 - 5 K 1538/17 U

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