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StuB Nr. 18 vom Seite 717

Konzernabschluss bei Reorganisation unter gemeinsamer Kontrolle

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die Unternehmensgruppe U ist bisher wie folgt strukturiert: Auf oberster Stufe steht die U Stiftung, die mangels Unternehmenseigenschaft auch nach PublG nicht konzernrechnungslegungspflichtig ist:

  • Die Stiftung ist 100%ige Anteilseignerin der A, B und X GmbH.

  • Die A GmbH ist wiederum durch Kauf vor zwei Jahren 100%ige Anteilseignerin der TA.

  • Die A GmbH stellt einen Konzernabschluss auf, in den die TA einbezogen wird, wobei aus dem seinerzeitigen Kauf aufgedeckte stille Reserven und goodwill im Konzernabschluss enthalten sind.

Geplant ist, die Gruppe neu zu strukturieren. Die Stiftung will eine NewCo gründen und in diese die A und die B GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten einbringen. Noch unklar ist, ob im Vorfeld der Einbringungen einige im Besitz der X befindliche, bisher nicht aktivierte und an A und B lizensierte Patente an A und B zu fremdüblichen Bedingungen veräußert werden sollen. Für den nach Vollzug der Reorganisation von der NewCo aufzustellenden Konzernabschluss sollen möglichst die Buchwerte aus den Jahresabschlüssen von A, B und TA fortgeführt werden.

II. Fragestellungen

Ist die Buchwertfortführung zulässig? Welche Rolle spielt dabei, ob der Patentverkauf vollzogen wird?

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