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BGH Beschluss v. - 5 StR 415/24

Instanzenzug: Az: 3 KLs 597 Js 18481/20 (3) Urteilvorgehend Az: 5 StR 236/21 Urteilvorgehend Az: 5 KLs 597 Js 18481/20 Urteil

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das werden mit der Maßgabe verworfen, dass die jeweils für Tat 11 versehentlich erneut verhängten Einzelstrafen entfallen (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Das genannte Urteil wird im Tenor dahingehend klargestellt, dass die Angeklagten zusätzlich zu den bereits rechtskräftigen Einzelstrafen wegen versuchten Betruges aus dem des versuchten Betruges in 13 weiteren Fällen schuldig und die Angeklagten unter Einbeziehung der Strafen aus dem genannten Urteil wie folgt verurteilt sind: der Angeklagte C.             B.         H.        zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten und die Angeklagte O.       H.       zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Cirener                           Gericke                           Mosbacher
                  von Häfen                         Werner

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:270824B5STR415.24.0

Fundstelle(n):
VAAAJ-75035