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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 02-03 | Haushaltsnahe Leistungen: Keine Prüfung der Bescheinigungen von Vermietern und Hausverwaltungen

Nach einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs werden die Angaben in Abrechnungen oder Bescheinigungen von Hausverwaltungen und Vermietern zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen von den Finanzämtern in nahezu jedem Fall ungeprüft übernommen. Das von der Steuerverwaltung eingesetzte maschinelle Risikomanagementsystem entscheidet allein nach quantitativen Merkmalen, ob ein Fall zur personellen Prüfung ausgesteuert wird. Eine qualitative Prüfung leistet das RMS nicht.

Eine Reform der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG ist nicht geplant. – So lässt sich die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zu einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs in einem Satz zusammenfassen.

Das ist durchaus erstaunlich. Die Bundesbehörde aus Bonn ist nämlich einmal mehr zu dem unmissverständlichen Ergebnis gelangt: Die Steuerermäßigungen sind nicht geeignet, die vom Gesetzgeber angestrebten Ziele zu erreichen. Sie haben keine oder kaum messbare Auswirkungen auf die Schwarzarbeit, die Beschäftigungsentwicklung und den Umsatz im Handwerk. Vielmehr überwiegen die Mitnahmeeffekte. In weniger als 10 % der...

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