Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 48/98 BStBl 1999 II S. 527

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG 1987 § 20 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1EStG 1987 § 36 Abs. 2 Nr. 3 Sätze 1 und 4 Buchst. aEStG 1987 § 36 a Abs. 1 und 3

Ein Steuerbescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn beim beherrschenden Gesellschafter die anzurechnende Körperschaftsteuer zwar als Einnahme aus Kapitalvermögen erfaßt aber nicht angerechnet wird und sich nachträglich herausstellt, daß die anzurechnende Körperschaftsteuer nicht gezahlt worden und auch nicht mehr beizutreiben ist

Leitsatz

Hat das FA beim beherrschenden Gesellschafter einer Körperschaft Gewinnanteile einschließlich der anzurechnenden Körperschaftsteuer als Kapitaleinkünfte angesetzt, die Körperschaftsteuer jedoch nicht angerechnet, so ist der Einkommensteuerbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 i. V. m. § 36 a Abs. 1 EStG zu ändern, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die anzurechnende Körperschaftsteuer nicht durch die ihr entsprechende gezahlte Körperschaftsteuer gedeckt und die deswegen gegen die ausschüttende Körperschaft betriebene Zwangsvollstreckung erfolglos geblieben ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 527
UAAAA-96556

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 24.03.1999 - I R 48/98

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen