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StuB Nr. 18 vom Seite 689

Abgrenzung von Forschung und Entwicklung nach IFRS und HGB

Zu den Ansatzkonzeptionen für selbstgeschaffenes immaterielles Vermögen

Dr. Benjamin Roos

Die Unterscheidung zwischen Forschung und Entwicklung spielt sowohl in den IFRS als auch im HGB eine wichtige Rolle. Die Differenzierung dieser beiden Phasen des Innovationsprozesses ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung, da sie direkte Auswirkungen auf die Bilanzierung hat. Während Forschungskosten i. d. R. direkt als Aufwand zu erfassen sind, können bzw. müssen Entwicklungskosten unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden. Die genauen Kriterien zur Differenzierung unterscheiden sich allerdings zwischen IFRS und HGB, was sich letztlich auch in den unterschiedlichen Ansatzkonzeptionen niederschlägt und die mit den beiden Rechnungslegungssystemen verfolgten Zielsetzungen widerspiegelt.

Zülch, Forschungs- und Entwicklungsausgaben, infoCenter, NWB TAAAC-32085

Kernfragen
  • Wie werden Forschungsausgaben nach IFRS und HGB bilanziell behandelt?

  • Welche Unterschiede bestehen bei Ausgaben, die in der Entwicklungsphase anfallen, nach IFRS und HGB?

  • Wie erfolgt die Behandlung von Ausgaben, bei denen eine Trennung von Forschungs- und der Entwicklungsphase nicht möglich ist?

I. Einleitung

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, § 255 Rz. 192, NWB GAAAJ-44237 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023, § 13 Rz. 27, NWB NAAAJ-35958 Zentral für den Ansatz und die Bewertung selbst geschaffenen immateriellen Vermögens ist – sowohl in der internationalen Rechnungslegung als auch nach HGB – die Abgrenzung der Forschungs- von der Entwicklungsphase. In der internationalen Rechnungslegung ist der Ansatz von selbst geschaffenem immateriellem Anlagevermögen mit einigen Herausforderungen verbunden. So muss der künftige Nutzenzufluss an das Unternehmen wahrscheinlich und die Herstellungskosten müssen verlässlich ermittelbar sein. Zusätzlich wird die Separierbarkeit des Anlageguts gefordert, also die Möglichkeit, das Gut vom Unternehmen zu trennen, verkaufen, übertragen, lizenzieren, vermieten oder zu tauschen. Das Gut muss letztlich von anderen Anlagegütern abgrenzbar sein. Oftmals bereitet schon die Abgrenzung erhebliche Schwierigkeiten. Sofern diese allerdings als erfüllt anzusehen ist, sind in einem nächsten Schritt die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte verlässlich zu schätzen.

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