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Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus in Räumen eines anderen Krankenhauses
Für die Steuerbefreiung einer Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin ist es nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs unschädlich, wenn eine durch ein Krankenhaus mittels der bei ihm angestellten Ärzte erbrachte Operationsleistung gegenüber einem anderen Krankenhaus in dessen Räumen als Subunternehmer erbracht wird. Die höchsten deutschen Steuerrichter haben damit auf die Revision einer Privatklinik hin das gegenteilige Urteil des FG Düsseldorf in erster Instanz aufgehoben.
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Wir kommen damit zur Umsatzsteuer. Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen beschäftigt die Gerichte seit vielen Jahren. Jetzt hat der Bundesfinanzhof eine wichtige Frage zugunsten von Krankenhäusern beantwortet, die als Subunternehmer tätig werden. Die Entscheidung betrifft die Abgrenzung einer möglicherweise umsatzsteuerpflichtigen Personalgestellung von einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
Das FG Düsseldorf hatte in erster Instanz noch entschieden: Eine Privatklinik, die im Rahmen...