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Finanzgerichte dürfen sich nicht mit einer Indizienbeweisführung begnügen
Will ein Finanzgericht eine Hinzuschätzung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zentral auf seine Überzeugung stützen, ein Restaurantbetreiber habe unter einer zweiten Kundennummer Wareneinkäufe getätigt, die er nicht in seinen Aufzeichnungen erfasst habe, muss es nach einer aktuellen NV-Entscheidung des Bundesfinanzhofs einem Beweisantrag auf Beiziehung der entsprechenden Rechnungen und Lieferscheine in der Regel nachkommen.
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Die erste Entscheidung, die wir heute für Sie ausgewählt haben, stammt vom Bundesfinanzhof. Es geht um Zuschätzungen bei einem Restaurantbetreiber. Also um ein Thema, das in der Praxis durchaus relevant ist. Wenn Sie von dem Richterspruch noch nichts gelesen haben, dann mag das daran liegen, dass der X. Senat des BFH seinen Beschluss nicht amtlich veröffentlicht hat.
Die vom Bundesfinanzhof gewählte Überschrift der NV-Entscheidung klingt erst einmal nicht sonderlich spannend: „Sachaufklärungsmangel durch Übergehen eines erheblichen Beweisantra...