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Elektronische Mitteilungen sind ab 1.1.2025 möglich
Die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO bei Verwendung einer Kasse, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet ist, war bislang ausgesetzt worden, bis die Finanzverwaltung eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit zur Verfügung stellt. Wie das Bundesfinanzministerium aktuell mitgeteilt hat, kann ab dem die Mitteilung über das Programm „Mein ELSTER” oder die ERiC-Schnittstelle erfolgen. Erste Meldungen müssen bis abgegeben werden.
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Wichtig für bargeldintensive Betriebe – insbesondere aus Handel und Gastronomie – ist ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Einsatz von TSE-Kassen, also von Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung.
Durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” vom war § 146a AO eingeführt worden. Danach bestand eigentlich bereits ab dem die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen ...