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OLG Hamm Beschluss v. - 10 W 76/23

Gesetze: BGB § 242; BGB § 2361; HöfeO § 18 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Es kann einen Verstoß gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darstellen, wenn nach Ablauf von 30 Jahren die Einziehung eines Erbscheins von demjenigen betrieben wird, der den Erbschein selbst beantragt hatte.

Fundstelle(n):
NAAAJ-74822

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Hamm, Beschluss v. 29.05.2024 - 10 W 76/23

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