Gesetzgebung | Grundfreibetrag 2024 soll um 180 € steigen
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 € auf 11.784 € steigen. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 € auf 6.612 € steigen.
Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drucks. 20/12783).
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. „Dies wirkt sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2024 aus“ erklärt sie und schreibt weiter: „Nach Aktualisierung der Datenbasis infolge der höheren Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern.“
Im Jahr 2025 werde die Erhöhung der steuerfreien Einkommen zu Steuermindereinnahmen von 3,3 Mrd. € führen, erwartet die Bundesregierung. 491 Mio. € entfallen der Kalkulation zufolge dabei auf die Kommunen und jeweils rund 1,4 Mrd. € auf die Länder und den Bund.
Quelle: hib-Meldung Nr. 582 v. (Sti)
Fundstelle(n):
XAAAJ-74781