Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Sanieren 9/2024 S. 276

Verfahrensrecht | Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sowie einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht.

Hintergrund:

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die W-IdNr. stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.

Auf die folgenden Punkte geht das BZSt unter www.bzst.de/widnr näher ein:

  • Aufbau der W-IdNr.,

  • Vergabe der W-IdNr.,

  • Abgrenzung zur...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Sanieren und Restrukturieren
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen