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Corona | EuGH zum Schutz von Pauschalreisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters (EuGH)
Nach einem aktuellen EuGH-Urteil ist die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktritt ( und C-45/23).
Sachverhalt:
2020 traten Reisende in Österreich und in Belgien wegen der Covid-19-Pandemie von ihren Pauschalreisen nach Gran Canaria bzw. in die Dominikanische Republik zurück. Nach der Insolvenz ihrer Reiseveranstalter begehren sie von deren Versicherern die Erstattung der von ihnen getätigten Reisezahlungen. Die Versicherer verweigerten diese Erstattungen mit der Begründung, dass sie nur das Risiko versichert hätten, dass die Reise wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht durchgeführt wer...